🏗️ Baustopp wegen Vögeln? 🐦

Was Gartenbesitzer ab dem 1. März wissen müssen!

Valentin Kraus

2/20/20261 min read

Ja, ihr habt richtig gelesen! Ab dem 1. März wird im Gebüsch nicht mehr nur gezwitschert, sondern hart gearbeitet – der Nachwuchs steht an. Und weil bei den Vögeln jetzt die "heiße Phase" beginnt, zieht das Gesetz die Reißleine für uns Gärtner.

Warum das Ganze? Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) schützt unsere heimischen Vögel während der Brutzeit. Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze radikal zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Wir wollen ja schließlich nicht, dass die Kleinen ihr Nest verlieren, bevor sie überhaupt flügge sind!

Was das für euch (und eure Hecken) bedeutet:

Damit die Piepmätze in Ruhe ihr Ding machen können, ist radikales Roden oder "auf Stock setzen" tabu. Wer jetzt unüberlegt mit der Motorsäge durchs Unterholz pflügt, riskiert nicht nur Ärger mit dem Amt, sondern stört auch das wohlverdiente Liebesglück unserer gefiederten Freunde.

Keine Panik – wir lassen euch nicht im Regen stehen:

  • Formschnitte: Ein leichter Zuwachsrückschnitt ist meistens noch erlaubt, solange kein Nest bewohnt ist.

  • Sicherheit geht vor: Morsche Äste, die zur Gefahr werden, dürfen (nach Rücksprache) natürlich weg.

  • Echte Bauprojekte: Eure Pflasterarbeiten oder der Zaunbau gehen natürlich weiter – wir bei Garten Kraus passen nur genau auf, dass wir niemandem das Nest unterm Hintern wegziehen.

Unser Tipp: Plant größere Rodungen für eure Projekte (wie wir es auch bei unserem Lager in der Ferrumstraße tun) rechtzeitig für den Herbst ein.

Habt ihr Fragen oder seid unsicher, ob eure Hecke eine "Frisur" braucht? Ruft uns einfach an unter 01525 8919551 oder schreibt eine Mail an Info@gartenkraus.com.
Wir checken das vor Ort für euch!
Kraus | Gartenbau | Gartengestaltung | Dinkelscherben-Augsburg | Garten Kraus Gartengestaltung

Euer Valentin Kraus von Garten Kraus 🌿

Garten Kraus

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a coat of arms of a man with a lion on it
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